Die Schaffung von Behindertenarbeitsplätze gilt nicht nur als gute Tat, sondern sie kann für den Betrieb auch von großem Nutzen sein.
Neben der fachlichen Qualifikation von Behinderten wird seitens der öffentlichen Hand eine großzügige Unterstützung gewährt. Alleine in Niedersachsen wurden in den letzten Jahren Behinderarbeitsplätze mit über 50 Millionen Euro gefördert.
Das Programm gewährt:
- Investitionshilfen bis zu 100%
- Lohnkostenzuschüsse bis zu 400 Euro pro Monat und
- laufende Zuschüsse für Betreuungsaufwand.
Das Ingenieurbüro Rolf Köhler hat sich auf die Beratung bei der Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen spezialisiert und bereits in mehreren Unternehmen die komplette Durchführung der Projekte übernommen. Unsere Beratungstätigkeit beginnt bei der Untersuchung der Voraussetzung, des Umfanges und der Höhe einer möglichen Bezuschussung. Die entsprechende Antragsbearbeitung bis zur Bewilligung der Zuschüsse gehört selbstverständlich auch zu unserem Leistungsangebot, wobei die Honorierung unserer Leistungen erfolgsorientiert ist.
Die behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und die Anschaffung von technischen Arbeitshilfen kostet Geld. Für Behinderte werden diese zu einem großen Teil gefördert.
Die Mittel hierfür kommen aus der Ausgleichsabgabe, die von Arbeitgebern bezahlt werden muss, die zu wenige oder gar keine Schwerbehinderten beschäftigen. Oft wird auch übersehen, dass Mitarbeiter, die viele Jahre im Unternehmen beschäftigt sind, auf Grund ihres Behinderungsgrades (mindestens 30%) mit Schwerbehinderten gleichgestellt werden können. Das wiederum bedeutet, dass dem Arbeitgeber erhebliche Mittel bei einer behindertengerechten Neugestaltung des Arbeitsplatzes zur Verfügung gestellt werden.
Über weitere Details beraten wir Sie gezielt, unbürokratisch und sorgen bei Bedarf für eine professionelle Realisierung.